Allgemein

Wann darf ich als Tierarzt:in aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland einreisen, mit dem Ziel, zu bleiben und zu arbeiten?

Tierarzt:in aus einem Nicht-EU-Staat benötigen in der Regel ein Visum zum Zweck der Erwerbstätigkeit, das von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ausgestellt wird. Mit diesem Visum erfolgt die Einreise nach Deutschland. Anschließend muss vor Ablauf des Visums bei der örtlichen Ausländerbehörde die Blaue Karte EU beantragt werden. Tierarzt:in, die in einem anderen EU-Mitgliedsstaat seit mindestens 18

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Was verbirgt sich hinter der Blauen Karte?

Das ist die Allgemeine Arbeitserlaubnis für Akademiker*innen (z.B. Tierärzt*innen) aus Nicht-EU-Staaten. Sie ist nicht als vorläufige Berufsausübungserlaubnis bzw. Approbationsanerkennung zu verstehen. Staatsangehörige der Europäischen Union (EU) sowie aus Norwegen, Liechtenstein, Island und der Schweiz dürfen in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen, ohne dafür eine Zustimmung zur Beschäftigung einzuholen (uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit).

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Kann ich während des laufenden Anerkennungsverfahrens den tierärztlichen Beruf in Deutschland ausüben?

Während des Anerkennungsverfahrens kann der tierärztliche Beruf mit einer vorübergehenden Berufserlaubnis ausgeübt werden, wenn die Abgeschlossenheit des Tiermedizinstudiums festgestellt wurde. Sie ist stets befristet. Eine solche Erlaubnis muss bei der zuständigen Stelle beziehungsweise Behörde beantragt werden. Beachte! Eine vorübergehende Berufserlaubnis ist grundsätzlich: Nach Ablauf der Erlaubnis ist eine weitere Ausübung des tierärztlichen Berufs nur nach

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Was versteht man unter einem Anerkennungsverfahren bzw. einer Gleichwertigkeitsprüfung?

Durch dieses Verfahren wird geprüft, ob Ihre Berufsqualifikation gleichwertig mit dem deutschen Beruf ist. Dabei wird beurteilt, ob Ihr ausländischer Abschluss inhaltlich mit dem „Staatsexamen Tiermedizin“ in Deutschland vergleichbar ist. Das Anerkennungsverfahren wird in jedem Bundesland durch die zuständige Stelle, in der Regel eine Behörde, geregelt.

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