- Geburtsurkunde (gegebenenfalls Namensänderungsurkunde),
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass),
- Eine Meldebescheinigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde (Nachweis des Wohnortes),
- Erklärung, dass kein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen die/den Antragstellenden anhängig ist,
- Ärztliche Bescheinigung der gesundheitlichen Eignung (nicht älter als 3 Monate),
- Amtliches Führungszeugnis (Beleg-Art „0“) zur Vorlage bei einer Behörde aus Deutschland (nicht älter als 3 Monate),
- Amtliches Führungszeugnis aus dem Herkunftsland (nicht älter als 3 Monate und gegebenenfalls abhängig vom Aufenthaltsstatus),
- Ein Antrag auf Erteilung der Approbation mit dem Hinweis, dass die berufliche tierärztliche Tätigkeit im jeweiligem Bundesland ausgeübt werden soll,
- Amtlich beglaubigter Nachweis über den Ausbildungsabschluss/das Abschlusszeugnis des Tiermedizin-Studiums (alle Unterlagen, die Sie haben, wie zum Beispiel eine Fächer- und Stundenübersicht, Abschlusszeugnisse des tierärztlichen Diploms/Studiums, gegebenenfalls Nachweise über praktische Phasen nach dem Studium)
- Gegebenenfalls Zeugnisse über langjährige aktuelle Berufstätigkeit
- Tabellarischer Lebenslauf mit Datum und Unterschrift, der auch die Schwerpunkte der bisherigen beruflichen Tätigkeit beinhaltet,
- Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse, in der Regel mindestens B2-Sprachniveau (bei Antragstellenden, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die das Studium nicht in deutscher Sprache abgeleistet haben)
- In manchen Bundesländern ist zusätzlich eine Prüfung zu Kenntnissen der medizinischen Fachsprache (Terminologie) abzulegen (C1-Sprachniveau)
- Bescheinigung über die Berechtigung zur Berufsausübung im Herkunftsstaat (äquivalent zur Approbation in Deutschland),
- Eine Erklärung der/des Antragstellenden, dass bisher bei keiner anderen deutschen Behörde ein Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung gestellt wurde.