Die Approbation ist, wie auch die Berufserlaubnis, bei der jeweils zuständigen Stelle des Bundeslandes zu beantragen, in dem der Beruf ausgeübt werden soll oder gegebenenfalls dort, wo der Hauptwohnsitz liegt. Hierzu ist die Einreichung von Unterlagen (zum Beispiel die Abschlusszeugnisse, der tabellarische Lebenslauf) analog zur Berufserlaubnis nötig, um eine Gleichwertigkeitsprüfung zu ermöglichen.
Mit dem Antrag auf Anerkennung eines abgeschlossenen Hochschulstudiums stellen Sie einen Antrag auf die Erlangung der deutschen Approbation. Zusätzlich können Sie zeitgleich einen Antrag auf eine vorübergehende Berufserlaubnis stellen, um parallel zum Anerkennungsverfahren bereits für befristete Zeit als Tierärztin oder Tierarzt arbeiten zu dürfen, allerding dürfen Sie nur unselbstständigen Arbeitsverhältnis, z.B. als Assistent in einer Tierarztpraxis oder im Angestelltenverhältnis in einem Institut arbeiten. Hoheitliche Tätigkeiten, z.B. amtstierärztliche Aufgaben, Schlachttier- und Fleischuntersuchung sind an die Approbation geknüpft.