Grundsätzlich ja. Dazu bedarf es jedoch der tierärztlichen Approbation. Um diese zu erlangen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden.
- Blaue Karte beantragen
- Vorübergehende Arbeitserlaubnis beantragen
- Ggf. Beantragen der Approbation inkl. Gleichwertigkeitsprüfung