- Hochschulzeugnis oder Hochschuldiplom
- Arbeitsvertrag oder ein konkretes Arbeitsplatzangebot
- Ausgefülltes Antragsformular (wird von jeder Behörde individuell erstellt, häufig auch nur digitale Antragsstellung; mehr Informationen bei zuständiger Behörde)
- Reisepass oder Passersatz
- Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz
- Nachweis über Wohnsitz, zum Beispiel Melde-Bestätigung oder Mietvertrag und Einzugsbestätigung
- Visum zur Einreise (nicht in jedem Fall erforderlich; siehe unten unter „Ausnahmeregelungen für bestimmte Nicht-EU-Staaten“)
- Nachweis über Lebensunterhaltssicherung (bei einer Verlängerung: Gehaltsnachweise der ersten zwei und letzten zwei Monate; siehe Anforderungen bei zuständiger Behörde)
- Mietvertrag/ Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche (siehe Anforderungen bei zuständiger Behörde)
- Wohnkosten (Kosten der bewohnten Immobilie, zum Beispiel monatliche Mietkosten; siehe Anforderungen bei zuständiger Behörde)
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (nur erforderlich bei Mangelberuf mit Jahresbruttogehalt zwischen 45.552 Euro und 58.400 Euro; Mangelberufe: weniger als 1,5 Arbeitssuchende pro offene Stelle in 1 Jahr)