Tierarzt:in aus einem Nicht-EU-Staat benötigen in der Regel ein Visum zum Zweck der Erwerbstätigkeit, das von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ausgestellt wird. Mit diesem Visum erfolgt die Einreise nach Deutschland. Anschließend muss vor Ablauf des Visums bei der örtlichen Ausländerbehörde die Blaue Karte EU beantragt werden.
Tierarzt:in, die in einem anderen EU-Mitgliedsstaat seit mindestens 18 Monaten eine Blaue Karte EU besitzt, dürfen visumfrei nach Deutschland einreisen. Die Blaue Karte EU in Deutschland muss innerhalb eines Monats nach der Einreise bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Nach Erteilung der Blauen Karte EU kann die Beschäftigung aufgenommen werden.