Was sind die Voraussetzungen für die Erteilung der vorläufigen Arbeitserlaubnis (Blaue Karte)?

  • Hochschulabschluss (deutsch oder vergleichbarer ausländischer Abschluss)
  • Arbeitsvertrag oder verbindliches Jobangebot von deutschem Unternehmen
  • Arbeitsstelle muss Qualifikation (Hochschulabschluss) angemessen sein
  • Mit deutscher Arbeitsstelle mindestens Bruttojahresgehalt von 58.400 Euro
  • Einreisevisum nach Deutschland (nicht unbedingt erforderlich, siehe
  • „Ausnahmeregelungen für bestimmte Nicht-EU-Staaten“)

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