Eine vorübergehende Berufserlaubnis ermöglicht Tierärzt:innen aus dem Ausland das zeitlich befristete Arbeiten als nicht-selbstständig/r Tierärztin/Tierarzt in Deutschland.
Mehr Informationen unter der Frage „Kann ich während des laufenden Anerkennungsverfahrens den tierärztlichen Beruf in Deutschland ausüben?„