Was verbirgt sich hinter der Blauen Karte?

Das ist die Allgemeine Arbeitserlaubnis für Akademiker*innen (z.B. Tierärzt*innen) aus Nicht-EU-Staaten.

Sie ist nicht als vorläufige Berufsausübungserlaubnis bzw. Approbationsanerkennung zu verstehen.

Staatsangehörige der Europäischen Union (EU) sowie aus Norwegen, Liechtenstein, Island und der Schweiz dürfen in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen, ohne dafür eine Zustimmung zur Beschäftigung einzuholen (uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit).

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