Durch dieses Verfahren wird geprüft, ob Ihre Berufsqualifikation gleichwertig mit dem deutschen Beruf ist. Dabei wird beurteilt, ob Ihr ausländischer Abschluss inhaltlich mit dem „Staatsexamen Tiermedizin“ in Deutschland vergleichbar ist. Das Anerkennungsverfahren wird in jedem Bundesland durch die zuständige Stelle, in der Regel eine Behörde, geregelt.